Jugendräte
Mehr Mitsprache – Mehr Verantwortung: Rede- und Vorlagerecht für die Stuttgarter Jugendräte
Die Geschichte der Jugendräte in Stuttgart ist eine Erfolgsgeschichte. Nach und nach konnten in immer mehr Stadtteilen Jugendräte installiert werden und selbst dort wo keine Jugendratswahlen stattfinden konnten, gibt es aktive Provisorien. Nach und nach hat sich die Wahlbeteiligung erhöht, zuletzt auf über 30%. Das mag auf den ersten Blick nicht als all zu viel erscheinen, ist aber insbesondere dadurch beachtlich, dass
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1. die Wahlbeteiligung entgegen des allgemeinen Trends bei Wahlen ansteigt und
2. die Gruppe der Wählenden sich auf oftmals noch nicht für politische Belange sensibilisierte Jugendliche beschränkt.
Es liegt also hierin ein Potenzial im zweifachen Sinne vor: Zum einen erfüllen die Jugendratswahlen und die Beteiligung im Jugendrat den Jugendlichen die Möglichkeit der Teilhabe im demokratischen System, zum anderen erfüllen sie gleichzeitig einen Bildungsauftrag, die Jugendliche hin zu mehr Beteiligung und mehr Verantwortung innerhalb einer Debatten- und Argumentationskultur führt.
Es ist dahingehend zu überlegen, inwiefern dieses Potenzial weiter gefördert werden kann.
An dieser Stelle ist die Anmerkung beizufügen, dass die Wahlbeteiligung und somit auch die Mitgliedschaft im Jugendrat stark von der Schulart abhängt. Hierin kann ein weiterer Beleg für die enge Verzahnung von demokratischer Teilhabe und Bildungsstand gesehen werden. Diese Verbindung ist ein Problem, dass zu einer Schieflage des demokratischen Legitimitätsgedankens insgesamt und auch bei den Jugendräten führen kann. Dem gilt es Bildungspolitischen, aber auch speziell in diesem Fall von Seiten der Jugendräte selbst entgegen zu wirken. Gleichwohl wäre diese Schieflage doch ein schwaches Argument, um eine weitere Einbindung der Jugendräte in das demokratische System der Stadt Stuttgart zu verweigern.
Eine sinnvolle Erweiterung des Kompetenzen des Jugendrates – denn nur so kann das Potenzial auf die genannte zweifache Weise gefördert werden; das Jugendhearing mag zwar eine sinnvolle Institution sein, gewährleistet allerdings nicht die Einbindung auf der Grundlage von Teilhabe auf gleicher Augenhöhe am politischen Prozess, sondern fördert neben den positiven Aspekten der grundsätzlichen Eingebundenheit und der Möglichkeit sich einzubringen auch das Denken von „den Politikern“, die so freimütig sind, sich etwas anzuhören um dann ‘eventuell’ zu handeln – kann daher vielleicht in der Gewährung des Rede- und des Vorlagenrechts der Jugendräte in den Bezirksräten und des Stuttgarter Gesamtjugendrats im Gemeinderat sein.
Die Bereitstellung dieser Rechte, die von der Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg her grundsätzlich möglich ist und vielerorts auch praktiziert wird, wäre somit eine Maßnahme um die Jugendlichen noch mehr dahingehend in die Pflicht zu nehmen, dass sie mehr Möglichkeiten haben sich um ihre Um- und Mitwelt gestalterisch zu kümmern. Es könnte dadurch ein Denken angeregt werden, dass nicht nur Probleme aus der Sicht der Jugendlichen erkennbar gemacht werden, sondern dass diese auch vermehrt Lösungsmöglichkeiten bereit stellen. Es könnte erreicht werden, dass die Jugendlichen dahingehend lernen, nicht nur Probleme zu erkennen, sondern auch positiv und konstruktiv anzugehen – auch und gerade im politischen Miteinander. In der Gewährleistung des Rede- und des Vorlagenrechts steckt also eine echte Chance auf Aktivierung und Förderung eines Potenzials.




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